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Episode 43: Neue Ideen für eine Kapitalmarktunion, brauchen wir eine europäische SEC?
Die Staats- und Regierungschefs haben neue Vorschläge für eine Kapitalmarktunion vorgelegt. Sie fordern u. a. die Verbesserung der Konvergenz sowie Effizienz der Aufsicht über die Kapitalmärkte in der EU. Thomas Richter diskutiert mit Marcus Mecklenburg (Leiter der BVI-Rechtsabteilung), welche Folgen eine Zentralisierung der Kompetenzen der EU-Regulierungsbehörde hätte und ob dies für das Fondsgeschäft sinnvoll ist.





Episode 38: Kommt 2024 für Fonds der Durchbruch in der Altersvorsorge?
2024 wird das Jahr der Altersvorsorge in dieser Legislaturperiode, so die Pläne der Bundesregierung. Generationenkapital, Sozialpartnermodel, Altersvorsorgedepot - in allen drei Säulen stehen Reformen an. Was bedeutet das für die Fondswirtschaft, den Produktwettbewerb und den politischen Wettkampf? Darüber unterhalten sich Thomas Richter und Cvetelina Todorova, Leiterin Altersvorsorgepolitik im BVI, in unserer Podcastfolge „Nachdenken“.

Episode 37: Wann kommen die ersten ELTIFs?
Die ELTIF-Verordnung ist am 10. Januar 2024 in Kraft getreten. Thomas Richter, Peggy Steffen (Leiterin Risikomanagement beim BVI) und Dr. Tim Kreutzmann (Rechtsexperte des BVI) diskutieren im Podcast, wann die ersten ELTIFs in Deutschland aufgelegt werden. Darüber hinaus analysieren sie, welche Rolle das Liquiditätsmanagement wegen des breiten Spektrums von liquiden bis illiquiden Anlagemöglichkeiten beim offenen ELTIF spielt und welche Liquiditätsmanagement-Instrumente künftig zulässig sein werden.

Episode 36: Alle reden vom Klima, doch Solaranlagen auf den Gewerbeimmobilien kommen nicht.
Thomas Richter und Bastian Hammer, Leiter Steuern und Altersvorsorge beim BVI, bewerten im Podcast die für die Fondsbranche wichtigen Neuerungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz, wie zum Beispiel die stärkere Förderung von Fondssparplänen über vermögenswirksame Leistungen und die Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung aller Fonds. Darüber hinaus analysieren sie, warum Fonds nicht stärker in Anlagen für erneuerbare Energien investieren und diese betreiben können. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.