Neustart der geförderten Altersvorsorge: Wie sind die Regeln?
Shownotes
Die Bundesregierung hat kurz vor Weihnachten einen historischen Schritt getan: Die Reform der privaten Altersvorsorge ist aufgegleist und im Kabinett beschlossen. Sie bringt mehr Flexibilität, mehr Chancen und einen neuen Förderrahmen. Was heißt das konkret für Anbieter und den Markt?
Im aktuellen Podcast sprechen Thomas Richter und Lina Todorova (Leiterin Altersvorsorgepolitik im BVI) über die wichtigsten Neuerungen im Regierungsentwurf:
• Was steckt hinter dem Altersvorsorgedepot?
• Welche Produkte sind künftig zulässig?
• Wie reagiert der Markt?
• Was bedeuten Garantiefreiheit und Verrentungsverzicht für den Wettbewerb?
• Was ist neu für den Vertrieb?
• Fluch und Segen der Frühstart-Rente
Jetzt reinhören und erfahren, welche Chancen sich für Anbieter und den Markt eröffnen.
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00:00:13: Hallo liebe Zuhörerinnen und liebe Zuhörer und herzlich willkommen zu unserem Podcast Nachdenkner.
00:00:19: Das heutige Thema liegt auf der Hand, denn wir hatten kurz vor Weihnachten einen Durchbruch für die Formbranche zu feiern.
00:00:27: Da hat das Bundeskabinett nämlich einen Gesetzentwurf beschlossen zur Reform der privaten Altersvorsorge, sozusagen die Nachfolge von Riester.
00:00:39: Das war ein langer Kampf.
00:00:40: Man könnte sagen mindestens zwei Jahre.
00:00:43: oder drei Jahre, denn der begann ja schon in der Ampel.
00:00:46: Aber in Wahrheit geht es um eher zwanzig oder dreißig Jahre, die die Vormwirtschaft schon für ein Produkt kämpft, das staatlich gefördert ist auf der einen Seite, auf der anderen Seite aber nicht zwingenderweise Rentenversicherungen vorschreibt und garantieren.
00:01:03: Und genau das ist jetzt der Paradigmenwechsel, den wir geschafft haben und insofern ist es wirklich ein äußerst erfreulicher Moment für uns alle.
00:01:11: Denn hier haben wir jetzt endlich den großen Wandel geschafft.
00:01:15: Ich rede heute mit einer Kollegin darüber, die bei uns im Berliner Büro arbeitet und den Bereich Altersvorsorgepolitik leitet, nämlich Lina Todorova.
00:01:26: Hallo Lina.
00:01:28: Hallo
00:01:29: Lina, Sie haben das sehr viel dazu getan, dass es so weit gekommen ist und wir unterhalten uns heute mal über das, was in dem Entwurf steht.
00:01:39: Da geht es nämlich so ein bisschen drunter und drüber schon mit den Begriffen mit Altersvorsorge, Depot und Fondsparplänen und was eigentlich erlaubt ist und wie viel gefördert wird und wer berechtigt ist für so eine Förderung und all diese Dinge.
00:01:53: Wir reden aber insgesamt gleich würde ich vorschlagen über zwei Dinge bei dieser Gelegenheit, denn es wurde nicht nur die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen, sondern auch Eckpunkte einer sogenannten Frühstaatrente.
00:02:05: Darüber reden wir am Ende auch noch, also diese beiden Teilen, aber wir fangen jetzt mal an mit der privaten Altersvorsorge.
00:02:13: Es wird grundsätzlich zwei Möglichkeiten des geförderten Sparrens geben.
00:02:19: Die Mit-Garantie und die ohne Garantie.
00:02:23: Die Mit-Garantie läuft auf Lebensversicherungen hinaus mit unterschiedlichen Garantienniveaus.
00:02:30: Und die ohne Garantie, das sind Forschbarpläne, aber vielleicht auch vorgebundene Lebensversicherungen.
00:02:37: Das nennt man dann das Altersvorsorge-Depot, über das wir ja auch schon so viel gesprochen haben und das jetzt auch in den letzten Tagen sehr häufig nachzulesen, war in den Medien.
00:02:48: Fangen wir mit den Versicherungen an und den Garantie-Produkten, welche unterschiedlichen Divers von Garantien dürfen angeboten werden.
00:02:55: Neben den Garantien von hundert Prozent, die wir vom heutigen Markt kennen, wird es künftig eine Erweiterung auf Produkte mit einer abgesennten Garantie von achtzig Prozent geben.
00:03:05: Und eben die große Erweiterung, das Novum, die Einführung von garantiefreien Produkten, sich haben es ja gesagt, Bondsparpläne und von gebundenen Lebensversicherungen.
00:03:16: Also Lebensversicherungen künftig im Rahmen dieser geförderten Produkte, entweder mit hundert oder achtzig Prozent, aber nicht mit siebzig oder sechzig.
00:03:25: Das ist derzeit nicht erlaubt, genau.
00:03:26: Also es gibt keine flexiblen Garantie-Niveaus, sondern nur vom Gesetzgeber vorgesehen nach Hundert-Achzig und Null.
00:03:32: Dann kommen wir mal zum Altersvorsorge-Depot.
00:03:35: Sie sagten schon, Lina, es gibt die Möglichkeit, von Polisen zu erwerben oder anzubieten.
00:03:40: Es gibt die Möglichkeit, Fondsparpläne zu erwerben.
00:03:42: Wie ist da denn jetzt die genaue Konstruktion?
00:03:45: Wie ist da die Ausgestaltung?
00:03:47: Was muss ich machen, wenn ich ein solches Produkt anbieten möchte?
00:03:50: Das altersvorsorge.
00:03:51: die Posit vor, dass bestimmte Investments zugelassen werden.
00:03:56: Der Gesetzgeber arbeitet mit einer Positivliste.
00:03:59: Darunter fallen klassische OGA-Fonds bis zu Risikoklasse V, bestimmte IFs.
00:04:05: Nicht alle, z.B.
00:04:06: die offenen Emo-Fonds sind nicht zugelassen.
00:04:09: Dafür aber der ELTIF.
00:04:10: Dafür haben wir in der letzten Legislaturperiode Staat gekämpft und es ist erfreulich, dass sich das jetzt durchgesetzt hat.
00:04:17: und Staatsanleihen.
00:04:19: Das war bereits auch im letzten Entwurf vorgesehen.
00:04:21: Raus sind eben Aktien, damit auch spekulative Investments verhindert werden bzw.
00:04:28: damit auch weniger erfahrenen Anleger sich in sicheren Vehikel dann für die Waltersvorsorge bewegen können.
00:04:36: Und Zertifikate sind auch raus.
00:04:38: Zertifikate sind jetzt auch nicht zugelassen, richtig.
00:04:41: Ich kann aber nur ein Produkt anbieten, wenn ich mindestens auch ein sogenanntes Standardprodukt anbiete.
00:04:48: Also wenn ich etwas anbiete, dann ist es ein Standardprodukt.
00:04:52: Dazu kann ich noch andere Produkte neben dem Standardprodukt anbieten, aber das Standardprodukt muss immer dabei sein.
00:04:59: Was sind jetzt die Grundvoraussetzungen, die Rahmenbedingungen für ein solches Standardprodukt?
00:05:04: Das Standardprodukt ist eine Art Voreinstellung, also vor allem für jene Anleger gedacht, die sich wenig auskennen am Kapitalmarkt oder auch solche, die sich damit einfach mal nicht befassen wollen.
00:05:16: Und der Standardprodukt darf strikt in zwei vorgegebenen, vertraglich festgelegten Fonds investieren.
00:05:23: Zum einen muss das ein Risikoarmerfonds sein, hier sind die Risikoklassen eins und zwei vorgesehen und ein Fonds mit einem mittleren Risiko, die Risikoklassen drei bis fünf.
00:05:37: Und eben beide Fonds sind vom Anbieter vorgegeben, der Anleger kann lediglich über die Gewichtung seiner Anlage entscheiden.
00:05:46: Das Standarddeposit auch ein fixes Ablaufmanagement vor, auch das ist gesetzlich festgehalten, wie die Assets eben zwischen beiden Fonds dann mindestens fünf Jahre vom Beginn der Auszahlphase zu verteilen sind, dann gibt es nochmal eine Vorgabe für die drei Jahre vor der Auszahlphase, also es ist schon alles sehr, sehr fix vorgegeben.
00:06:04: Und es gibt einen Kostendeckel.
00:06:06: Exakt, die Effektivkosten, heißt die jährliche Renditeminderung, dürfen maximal ein bis fünf Prozent betragen im Standardprodukt.
00:06:16: Das ist eigentlich eine sehr sinnvolle Regelung.
00:06:19: Man kriegt einen engen Rahmen vom Gesetzgeber gesteckt, kann innerhalb dieses Rahmens unterschiedlich agieren, kann also mit unterschiedlichen Produkten arbeiten, sodass also der Anbieter nicht die Kontrolle komplett aus der Hand genommen bekommt vom Staat.
00:06:34: Und gleichzeitig wird auf diese Art und Weise im Sinne der Verbraucher Transparenz geschaffen.
00:06:41: Also jeder Verbraucher, der auch sich dann auch für ein anderes Produkt derselben Anbieter es vielleicht entscheidet, kriegt damit zu sehen, dass es auf alle Fälle ein solches Produkt gibt, das er kaufen könnte und es in den Kosten gedeckelt ist.
00:06:56: Dass es immer noch besser als wenn es Kostendeckel über die gesamte Produktpalette gibt, dass es immer noch besser als wenn es weitere staatliche Eingriffe gebe, Wie ja früher schon angedacht worden ist, über Staatsfonds oder Ähnliches, auf die Art und Weise kann man den Wettbewerb erhöhen und für den Verbrauchertransparenz herstellen.
00:07:15: Ich muss sagen, da hat der Gesetzgeber eigentlich eine recht kluge Vorgehensweise gewählt mit diesem Standardprodukt.
00:07:22: Spannend ist auch, dass hier der Gesetzgeber zwingend ein digitales Angebot vorsieht.
00:07:28: Das heißt, der Standardprodukt muss auch digital angeboten werden.
00:07:32: Und jetzt im Kabinettsentwurf ist nochmal eine interessante Änderung reingekommen, die eher die Grundstruktur spezifiziert.
00:07:40: Nicht jeder Anbieter muss das Standardprodukt selbst bereitstellen.
00:07:43: Das heißt, Angebot ist Pflicht, aber man kann sich über Kooperationen auch am Standardprodukt anderer Anbieter bedienen.
00:07:52: Neben dem Standardprodukt ist es ja auch zulässig, weitere Produkte anzubieten.
00:07:57: Das heißt, die Finanzbranche hat eine große Freiheit an Möglichkeiten.
00:08:02: den Kunden geförderte Produkte anzubieten.
00:08:04: Was ist da eigentlich alles denkbar?
00:08:07: Welche Art von Fonds kann man beispielsweise den Kunden anbieten?
00:08:11: Welche Lösungen sind da möglich?
00:08:14: Da ist in der Tat vieles möglich.
00:08:15: Wir werden sicherlich Kombilösungen sehen, wo mehrere Fonds zusammenkommen.
00:08:20: Wir werden passiver Lösungen sehen, wo ETFs einfach mal kombiniert werden oder nur einzelne Fonds dann ins Depot gelegt werden.
00:08:28: Nach wie vor ist es möglich, dass es vorgegebene Finanzportfolio-Lösungen gibt vom Anbieter, aber auch, dass die Menschen als Selbstentscheide unterwegs sind.
00:08:37: Das heißt, dass sie sich selbst von einer Liste dann an vorgegebenen Forms bedienen können.
00:08:43: Tatsächlich in der Formwelt wird es ganz, ganz viel möglich sein und ich bin total gespannt, welche Lösungen dann nach vorne gebracht werden und dann unter den beliebtesten Fallen.
00:08:53: Ja, ich bin auch sehr gespannt, wie sich der Markt da entwickeln wird.
00:08:56: Also zusammengefasst lässt sich sagen, jeder muss ein Standardprodukt anbieten, damit Transparenz für den Kunden besteht, aber darüber hinaus bestehen enorme Freiheiten.
00:09:06: Und das Gute an der Sache ist ja, es gibt an die staatliche Förderung.
00:09:09: Und dies nicht unerheblich, muss man sagen.
00:09:13: Können Sie uns das mal erklären?
00:09:15: Die staatliche Förderung folgt einer neuen Logik.
00:09:18: Es wird umgestellt auf einer Beitragsproportionalen Förderung.
00:09:22: Das heißt, Bis zu einem Beitrag von twelvehundert wird jeder eingezahlte Euro vom Staat mit dreißig Cent zusätzlich
00:09:29: gefördert.
00:09:30: Und darüber hinaus zwischen dem Betrag twelvehundert bis achtzendhundert, achtzendhundert ist ja der maximale Förderbetrag, gibt der Staat zwanzig Cent dazu.
00:09:39: Die Idee ist hier, dass kleine und mittlere Einkommen stärker gefördert werden, weil man davon ausgeht, dass da die Beträge auch geringer ausfallen, aber für diese geringeren Beiträge eine höhere Förderung vorgesehen ist.
00:09:49: Und darüber hinaus, damit weiterhin der Anreiz besteht, doch mehr zu sparen.
00:09:55: Weiterhin Forderung vorgesehen ist aber eben in diesem leicht reduzierten Rahmen.
00:09:59: Macht insgesamt immerhin vierhundert-achtzig Euro im Jahr.
00:10:03: Vierhundert-achtzig Euro im Jahr, damit sind wir leicht drüber, als das, was heute möglich ist.
00:10:09: Weiterhin besteht auch die Kinderzulage eben auch in der abgeänderten Form der beitragsproportionalen Forderung.
00:10:15: Hier heißt es, dass pro jeden eingezahlten Euro hohe Kind noch fünfundzwanzig Cent dazu kommen.
00:10:21: Mit einem maximal
00:10:22: dreihundert Euro pro Kind.
00:10:24: Maximal dreihundert Euro pro Kind, vollkommen richtig.
00:10:27: Es gibt auch ein Einsteigerbonus von zweihundert Euro für unter fünfundzwanzigjährige.
00:10:33: Einmalig.
00:10:34: Einmalig, genau.
00:10:35: Und spannend ist auch, dass im Kabinettsinwurf hier auch nochmal eine Neuerung reingekommen ist.
00:10:41: Also das heißt, dass die beitragsproportionale Förderung für einen Betrag von eintausend achthundert Euro gilt.
00:10:47: Darüber hinaus aber sind Überzahlungen zugelassen.
00:10:50: bis zu einem Höchstbetrag von sechstausend achthundertvierzig Euro.
00:10:56: Das ist deshalb spannend, weil für diese Überzahlung wird ja weiterhin die laufende Besteuerung im Depot auf die Erträge entfallen und auch für diese Beträge wird die nachgelagerte Besteuerung gelten.
00:11:07: Das ist schon interessant, nachgelagerte Besteuerung bis sechstausend achthundertvierzig Euro.
00:11:13: Beide Elemente sind auf jeden Fall spannend, denn das macht das Sparen in dem Depot nochmal attraktiver.
00:11:18: und vor allem sehr Sehe ich nochmal den Anreiz, langfristig das Geld für die Altersvorsorge anzulegen und weniger zusätzliche Vehikel zu nutzen.
00:11:28: Nehmen wir nochmal ein Beispiel, um das Ganze zusammenzufassen.
00:11:31: Eine Familie mit zwei Kindern, einer Erwachsener ist förderberechtigt, der kriegt maximal vierhundert Achtzig, die zwei Kinder kriegen dreihundert.
00:11:39: Sind wir schon bei einer direkten Förderung von tausend Achtzig Euro im Jahr.
00:11:44: Zusätzlich kann man aber auch noch einen Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung geltend machen.
00:11:50: Man kann also diese fourhundertachtzig Euro plus die tausendachthundert, das ist der maximale Betrag, nochmal als Sonderausgabenabzug geltend machen, was also auch wiederum ein finanzieller Vorteil ist.
00:12:03: und dann schließlich noch die nachgelagerte Besteuerung bis sechstausendachthundertvierzig Euro.
00:12:07: Das ist nicht wenig.
00:12:09: Das ist nicht wenig.
00:12:10: für Menschen, die Hörrebeiträge einzahlen können, werde ich hier nochmal Möglichkeiten geschaffen, zusätzlich zu sparen.
00:12:16: Wer ist eigentlich förderberechtigt?
00:12:18: Hat sich da was geändert gegenüber Riester?
00:12:21: Tatsächlich nicht.
00:12:22: Hier hatten wir den großen Wunsch, dass auch die Selbstständige mit einbezogen werden, dass sie auch berücksichtigt werden.
00:12:27: Das ist jetzt erstmal nicht durchgekommen.
00:12:29: Es gab aber bereits Absichtserklärung der Bundesregierung, dass das zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht wird.
00:12:35: Ein möglicher Grund ist jetzt in dem wirklich engen Zeitplan, der sich die Bundesregierung dafür gegeben hat.
00:12:42: Der Entwurf ist auch vorgezogen worden.
00:12:43: Der war ja auch für einen späteren Zeitpunkt in der Legislaturperiode angedacht.
00:12:47: Aber es bleibt abzuwarten, ob vielleicht im parlamentarischen Verfahren da nochmals möglich wäre.
00:12:52: Warten wir es mal ab.
00:12:54: Ein Punkt ist ja auch ganz besonders interessant, nämlich die Provisionierung.
00:12:59: Und da steht im Gesetzentwurf, dass die Provisionen über die gesamte Laufzeit zu verteilen sind.
00:13:05: Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Zillmerung, die die Provisionen auf die ersten fünf Jahre verlagert, nicht mehr zu lesig sein wird.
00:13:13: Das ist ja schon auch revolutionär, oder?
00:13:16: Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf die Laufzeit der Ansparphase verteilt werden, die dies hier, dass der Vertragswechsel vor allem erleichtert wird und dass es keine Wertverluste gibt über solche Konstellationen.
00:13:30: Mit dem Wegfall der Zillmerung geht natürlich im Vertrieb ein großer Wettbewerbsvorteil der Lebensversicherung verloren.
00:13:37: Daher steht Wettbewerbsgleichheit zwischen Fondsparplänen und Lebensversicherungen.
00:13:42: Ich denke, das ist auch die Absicht des Gesetzgebers, diese Wettbewerbsgleichheit herzustellen.
00:13:47: Ja, das glaube ich auf jeden Fall.
00:13:48: Der Gesetzgeber sieht hier ein Versicherungsprivileg im Vertrieb.
00:13:53: Es ist interessant, dass diese Änderung bereits vorgesehen war bei dem Entwurf der FDP.
00:13:59: Damals allerdings nur bei den Fondsprodukten, also nur Fondsanbieter durften nach dem alten Entwurf nicht zilmern.
00:14:07: Ich glaube, dass das Thema im parlamentarischen Verfahren nochmal eine starke Rolle spielen wird und es einige Diskussionen dazu noch geben wird.
00:14:15: Wir müssen es abwarten, aber alles, was im Sinne eines besseren und intensiveren Wettbewerbs ist, ist am Ende auch im Sinne des Kunden und im Sinne der Sparer.
00:14:25: Eine Sache müssen wir vielleicht noch klarstellen, nämlich die Zillmerung von Fondsparplänen, die ja völlig unüblich ist, aber möglich ist im Rahmen von Riester.
00:14:34: Und nur da wird ja auch beim Fondsparplan gezillmet und das sollte ursprünglich schon abgeschafft werden.
00:14:39: jetzt wie gesagt für alle Produkte, was sicherlich ein sehr, sehr großer Fortschritt ist.
00:14:44: Ein weiterer großer Fortschritt ist, dass es keine Zwangsverrentung mehr gibt.
00:14:51: Und das ist ja bei Riester momentan für viele, viele Riester-Kunden ein großes Problem.
00:14:56: Die haben an der Anfangsphase begonnen, einen Riester-Vertrag abzuschließen, kommen jetzt in das Rentenalter.
00:15:04: Die Ansparphase nähert sich dem Ende und das Gesetz zwingt sie, eine Rentenversicherung abzuschließen.
00:15:10: Also einen Entnahmeplan ist zum Beispiel nicht möglich oder Lebenszyklusmodelle mit Fondszahl, das ist nicht zulässig im Moment.
00:15:18: sondern sie müssen eine Rentenversicherung kaufen.
00:15:21: Künftig wird dieses Versicherungsprivileg auch fallen, sodass also in der Entnahmephase Wahlfreiheit bestehen wird zwischen zum Beispiel Entnahmeplänen mit Fonds oder eben auch einer Rentenversicherung, wer will.
00:15:36: Hier ist Wahlfreiheit das Schlagport der Stunde.
00:15:40: Interessant finde ich, dass nur diese zwei Varianten möglich sind, also nur eine Leibrente und oder ein Ausdahlplan.
00:15:47: definitiv sehr positiv zu bewerten, dass der Auszahlungsplan zugelassen wurde.
00:15:51: Aber tatsächlich falten wir es auch für spannend, dass Kombivarianten möglich sind, dass man zum Beispiel ein Auszahlungsplan bis zum fünfundachtigsten Lebensjahr mit einer anschließenden Leibrente kombinieren kann.
00:16:02: Vom Gesetzgeber jetzt ausdrücklich nicht vorgesehen, sicherlich Bestandteil der weiteren Diskussion.
00:16:08: So oder so haben wir hier tatsächlich einen Meinlstein.
00:16:11: einschlagen können und diese Flexibilität wird sich sehr positiv auf den Markt auswirken.
00:16:15: Ja, das ist mit neben dem Wegfall der Garantie wahrscheinlich die wichtigste Änderung gegenüber Riester.
00:16:21: Ja, definitiv.
00:16:22: Und hier werden auch explizit separate Auszahlungsprodukte zugelassen.
00:16:27: Das wird auch mal eine interessante Marktentscheidung werden.
00:16:30: Wie viele dieser Produkte wird es dann geben?
00:16:32: Wie wird das organisiert werden?
00:16:34: Also schafft auch nochmal Freiheiten für weitere Geschäftsoptionen.
00:16:38: Aber die Fünfund-Achzig ist vorgeschrieben im Gesetz.
00:16:40: Also bis zum Fünfund-Achzigsten Lebensjahr muss die Entnahme stattfinden.
00:16:44: Man kann also nicht sagen, Mitz-Achzig ist schon vorbei.
00:16:47: Genau, also das kann man nicht sagen.
00:16:48: Es werden Diskussionen laut, ob Fünfund-Achzig dann ausreichend ist, aus der Versicherungsecke wird das natürlich stark angezweifelt.
00:16:56: Auch hier müssen wir mal abwarten, inwieweit sich diese Fragen vertiefen.
00:17:00: Wir sind aber sehr zuversichtlich, dass es bei der Flexibilität bleibt, bei der Wahlfreiheit bleibt.
00:17:06: und der Rest sind Details, die, glaube ich, gut geklärt werden können.
00:17:09: Sie sagten, wenn man dann bis fünfundachtzig lebt, sollte man nicht bis fünfundachtzig leben, kann man ja seinen Entnahmeplan, den Voraussaalplan, vererben, was bei einer Rentenversicherung nicht der Fall ist.
00:17:22: Bei einer Rentenversicherung ist das nicht der Fall.
00:17:25: Bei einem Aussaalplan ist heute das so geregelt, dass der Ehepartner das Guthaben in einem Vertrag ausgezahlt bekommt.
00:17:33: Wenn das nicht der Fall ist und das Guthaben vererbt wird, muss die Förderung zurückgezahlt werden.
00:17:40: Aber so oder so kommt man an sein Geld oder zumindest an großen Teilen des Geldes.
00:17:44: Ja, das ist richtig.
00:17:45: Also es gibt wirklich sehr viele Freiheiten.
00:17:48: Der Markt hat alle Möglichkeiten an die Hand bekommen mit einem staatlich geförderten Produkt etwas gegen die Rentenlücke von ungefähr fünfzig Millionen Menschen in Deutschland zu unternehmen.
00:17:58: Jetzt kommt es natürlich auch ein bisschen auf uns an.
00:18:01: für die entsprechende Verbreitung zu sorgen.
00:18:04: Denn wir haben hier ein freiwilliges Modell, das vom Staat gefördert wird.
00:18:08: Das Gegenmodell zu diesem freiwilligen Modell ist ein Zwangsmodell, in dem dann jeder vorsorgen muss und dann möglicherweise auch der Vertrieb über Arbeitgeber stattfindet oder über staatliche Default-Lösungen.
00:18:21: Und insofern ist das natürlich eine für uns wesentlich schönere und bessere Lösung, die auch mehr Wettbewerb erlaubt.
00:18:29: Aber Jetzt müssen wir auch hiefern und ordentlich für Verbreitung sorgen.
00:18:34: Lassen Sie uns noch kurz über die Frühstartrente sprechen.
00:18:38: Das zweite größere Projekt der Bundesregierung in diesem Zusammenhang.
00:18:44: Ich mag ja den Wort Frühstartrente ehrlich gesagt nicht.
00:18:47: Also ich störe mich nicht an dem frühen Start, aber ziemlich an der Rente.
00:18:51: Das klingt nämlich nach Altersvorsorge.
00:18:53: Wenn man dann aber merkt, das sind nur zehn Euro im Monat.
00:18:56: vom Staat eingelegt werden, dann reicht es, bis man achtzehn ist, noch nicht mal von den halben Führerschein, ganz abgesehen davon, dass man mit achtzehntes Geld ohnehin nicht abheben darf.
00:19:06: Also Kinder ab sechs bekommen jeden Monat zehn Euro vom Staat.
00:19:12: Ja, erstmal ist nur ein Jahrgang vorgesehen, das heißt
00:19:15: nur die sechsjährigen, die siebenjährigen nicht.
00:19:18: Die siebenjährigen werden erstmal die zehn Euro nicht vom Staat bekommen.
00:19:22: Aber lassen Sie uns mal bei den sechsjährigen bleiben.
00:19:24: Also ja, wie Sie sagen, also vom Staat kommen zehn Euro dazu, die bei einer Aktiventscheidung der Eltern sind Zuzahlungen noch möglich und das Geld muss und deshalb auch Rente bis zum Rentenalter angelegt bleiben.
00:19:38: Also das Geld kann nicht früher entnommen werden.
00:19:41: Das ist die Begründung dafür, dass es eine Frühstadt der Rente ist, eine Idee, die von der CESU dann reingekommen ist.
00:19:49: Ursprünglich war das tatsächlich als Instrument der Finanzbildung und in Anlehnung von internationalen Modellen, die sie in Israel, aber auch in anderen Ländern bekannt sind, sollte das nur bis zum achtzenden Lebensjahr laufen.
00:20:01: Nun hat sich der Gesetzgeber hier anders entschieden bzw.
00:20:05: ja, das sind ja erstmal Eckpunkte und hat sich hier die Regierung anders entschieden und diese Optionen geschaffen.
00:20:12: Viel schlimmer finde ich es, dass für Kinder, deren Eltern sich nicht aktiv entscheiden, eine staatliche Auffanglösung vorgesehen ist.
00:20:22: Und hier ist es mir ganz wichtig, es geht nicht darum, dass es für sie auch eine Voreinstellung gibt oder eine V-Backlösung, sondern dass diese staatlich organisiert wird, über die Bundesbank dann geregel werden soll, mit einer Kapitalanlage, die wohl sehr einfach und resperant organisiert werden soll und auch noch nachambah.
00:20:42: sein soll.
00:20:42: Und jetzt sagen Sie es mir, was ist eine nachambahre Kapitalanlage und welche Konsequenzen das
00:20:50: auch durch die Entscheidung?
00:20:52: Die Eltern kriegen eine Auswahl an Finanzprodukten, in die sie diese zehn Euro für ihr sechsjähriges Kind investieren können.
00:21:03: Wenn sie nichts tun, gehen die zehn Euro an die Bundesbank, die das dann verwaltet.
00:21:09: Das hat mit Finanzbildung nichts mehr zu tun.
00:21:11: Das ist genau das Gegenteil von Finanzbildung.
00:21:14: Wenn ich nämlich den Menschen die Möglichkeit gebe, gar nichts zu machen und sie wissen, naja, dann nimmt der Staat die Sache in die Hand und kümmert sich um mich, dann wird die Neigung eigenständige Entscheidungen zu treffen, natürlich abnehmen.
00:21:29: Je mehr ich diesen staatlichen, diese staatliche Auffangbecken habe, diese Hängematte, oh, irgendjemand sorgt schon für mich, Das du weniger werde ich ja, die nötig, selber Entscheidungen zu treffen.
00:21:39: und wenn ich nicht selber entscheide, bleibt der Finanzbildungseffekt natürlich völlig auf der Strecke.
00:21:45: Das ist irgendwie kontraproduktiv.
00:21:47: Ich führe im Produkt für die Finanzbildung ein und dann eröffne ich die Möglichkeit, den Staat entscheiden zu lassen und es gibt keine Finanzbildung mehr.
00:21:55: Der Finanzbildungseffekt wird in der Tat sehr stark gedämpft.
00:21:58: Das können wir auch überall beobachten, wo es solche Instrumente gibt, die über stattliche Defolgs funktionieren.
00:22:04: Da sehen wir sehr deutlich, dass die Zahl der Aktiventscheider abnimmt und eben die Zahl der Passiventscheider oder Nichtentscheider zunimmt.
00:22:13: Sicherlich wird hier auch die Bundesbank Möglichkeiten anbieten, die Anlage zu verfolgen.
00:22:18: Das ist bereits heute im Gespräch.
00:22:20: Spannend finde ich auch mal eine andere Sache.
00:22:23: Für die Kinder von sieben bis achtzehn Jahre sollen auch steuerfreie Depots vorgesehen werden.
00:22:29: Ich würde sagen schon mal, die ersten Kinder zahlen ohnehin keine Steuer, aber auch hier ist es so angedacht, dass bis zum sechzigsten Lebensjahr diese Depots gehalten werden sollen.
00:22:38: Also ab irgendwann mal wird hier sowohl die laufende Besteuerung spannend, also die, die soll ja in dem Fall entfallen als auch den nachgelagerten Besteuerung dann in der Auszahlphase.
00:22:49: können dann die Großeltern zu Weihnachten und zum Geburtstag da was reinlegen?
00:22:54: Ja genau, das was ich mit Zuzahlung meine, für die aktive Entscheidung ist das auf jeden Fall vorgesehen, dadurch soll auch die aktive Entscheidung eben attraktiver gemacht, weil sie dann einen größeren Spielraum anbietet und auf diese Art und Weise kann man ja auch von den steuerlichen Vorteilen im Depot stärker profitieren.
00:23:12: Aber das wird natürlich bestimmt gedeckert.
00:23:14: Davon gehe ich stark
00:23:15: aus.
00:23:15: Stellen Sie sich vor, Sie machen da auf die zehn Euro Zuzahlungen von tausend Euro.
00:23:19: Ich glaube nicht, dass das im Sinne des Gesetzgebers ist.
00:23:22: Hier hat man verschiedene Ideen im Vorfeld gehört.
00:23:25: Dadurch, dass hier das Standarddepot als Orientierung dienen soll, bin ich sogar optimistisch, dass man sich vielleicht an diesen Höchstgrenzen orientiert.
00:23:33: Aber ja, das ist noch offen und noch abzuwarten.
00:23:36: Also diese staatliche Auffanglösung ist eigentlich der einzige Wehrmutztropfen.
00:23:42: den wir jetzt bei all diesen erfreulichen Reformen schlucken müssen, denn wenn wir uns mal im Ausland umschauen, wozu diese staatlichen Auffanglösungen führen, da ist das beste Beispiel immer Schweden.
00:23:54: In Schweden gibt es eine staatliche Auffanglösung im Form des AP-Sieben-Safafons.
00:24:00: Da findet das alles im Rahmen der gesetzlichen Rente statt, in der man ja auch über diese Premium-Rente dann sich Fonds aussuchen darf.
00:24:07: Wer nichts aussucht, der landet eben in dem AP-Siebenfonds.
00:24:11: Und dort hat der AP-Sieben einen Marktanteil von knapp fünfzig Prozent.
00:24:15: Mit anderen Worten, der Staat hat dort die Hälfte des gesamten Marktes auf sich vereint.
00:24:21: Und das in einem Land wie Schweden, das hier jetzt schon seit dreißig Jahren mit dieser Art des Kapitalmarktsparns geübt ist.
00:24:29: Da gibt es ja schon viel Erfahrung, was wird dann in Deutschland passieren, wo das Spanen über den Kapitalmarkt auch noch für viele völliges Neuland ist.
00:24:36: Da können wir davon ausgehen, dass der Marktanteil einer staatlichen Auffanglösung deutlich größer wird.
00:24:44: Und deswegen war es uns auch so wichtig, dass das Altersvorsorgedepot vor der Frühstartrente kommt.
00:24:52: Denn im Altersvorsorgedepot, also in der Reform der privaten Altersvorsorge, ist eine solche staatliche Auffanglösung nicht vorgesehen.
00:24:59: Und hoffen wir mal, dass das in Zukunft auch so bleibt.
00:25:03: Liebe Nina, ich danke Ihnen ganz herzlich für die extrem interessanten und kenntnisreichen Ausführungen.
00:25:10: Und Ihnen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, wünsche ich noch eine gute Zeit und bis zum nächsten Mal.